Hinweis zum Kirchenasyl in Gütersloh

Leider kann die Ev. Kirchengemeinde Gütersloh nur in wenigen Zeitfenstern Kirchenasylgäste aufnehmen.

Unsere Plätze sind begrenzt und stehen nur in dringenden Notfällen zur Verfügung.

Eindeutige Nachweise der Gefährdung müssen glaubhaft gemacht werden.

Wenn alle verfügbaren Plätze belegt sind, ist keine Aufnahme möglich.

Daher können wir in diesen Zeitfenstern keine Anfragen zum Kirchenasyl entgegennehmen.

Wir arbeiten nicht mit einer Warteliste. Sobald Plätze frei sind, nehmen wir Anfragen wieder entgegen.

Sollten Sie bei Ihrer Anfrage eine Absage erhalten und weiterhin keinen anderen Kirchenasylplatz gefunden haben, so fragen Sie gern erneut an.

Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:

www.kirchenasyl.de

www.frnrw.de

Wir hoffen für alle Flüchtlinge, dass Ihnen in einer Kirchengemeinde geholfen werden kann und wird!

 

Bitte senden Sie bei einer Anfrage an uns und andere Kirchengemeinden stets folgende Unterlagen zu:

Aufenthaltsgestattung/beide Seiten
Bescheid vom Bundesamt
Anhörungsprotokolle
Dublinbescheid/falls erfolgt
Überstellungsfristen
Begründung für KA-Anfrage
Kontaktpersonen/Handy/Mail
Sprachkenntnisse/Übersetzer?
Rechtsanwalt/falls vorhanden

Aktuell noch nicht vorhandene Unterlagen können Sie selbstverständlich nachreichen.

 

Alles Gute und Gottes Segen!

 

 

Neue Informationsmaterialien zur Einbürgerung der Bundesregierung

Ab dem 27.6.2024 gilt das neue Einbürgerungsrecht, anlässlich dazu hat die Bundesregierung eine Informationskampagne gestartet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab heute Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung.

Ein wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist eine zentrale Website des Bundes, die ab heute unter www.einbürgerung.de online ist. Dort finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Die Website bietet zudem verschiedene Tools, wie ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte prüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung

Der paritätische Gesamtverband hat zum 1. Juni 2024 eine neue Arbeitshilfe "Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0" herausgegeben. Der Titel lässt Informationen zur Erwerbsmigration erwarten. Aber die Broschüre bietet außerdem einen guten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, der Ausbildung und des Studiums. Dies betrifft auch Fragen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke.

 

 

Chancen-Aufenthaltsrecht

Am 16.12.22 wurden einige Änderungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und ein  Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen.

Eine anschauliche Übersicht zum Chancen-Aufenthalt  (§104c AufenthG) bietet  dieses Info -Blatt von Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

Eine Arbeitshilfe zum "Aufenthaltsrecht" von Kirsten Eichler zu den geplanten Änderungen und zur Einführung der Chancen-Aufenthaltsrechts finden Sie hier.

Möglichkeiten zur Überprüfung der Chancen auf einen Aufenthaltstitel finden Sie in den folgenden Checklisten

Checkliste für einen möglichen Aufenthalt nach § 25a AufenthG

Checkliste für einen möglichen Aufenthalt nach § 25b AufenthG

Checkliste für einen möglichen Aufenthalt nach § 104c AufenthG

Die  Ausländerbehörden in Gütersloh nehmen bereits formlose Anträge auf einen Chancen-Aufenthaltstitel an.

Ausführliche Informationen und weitere Hinweise zum Chancen-Aufenthalt finden Sie auch auf den Webseiten des Flüchtlingsrates NRW. 
https://www.frnrw.de/themen-a-z/aufenthalt/erlass-zur-umsetzung-des-chancen-aufenthaltsrechts-in-nrw.html

Hilfsangebote in Gütersloh

Hilfsangebote für geflüchtete und bedürftige Menschen speziell in Gütersloh haben wir in dem nebenstehenden Handzettel aufgelistet.

Ein Downlod des Handzettel im pdf-Format  ist hier möglich.

Ansprechpartner für gehörlose Geflüchtete aus der Ukraine und auch aus anderen Ländern

Einheimische Gehörlose, die sich vernetzt haben, bieten Geflüchteten ihre Unterstützung an. Bei der Kommunikation mit gehörlosen  Menschen aus der Ukraine  kann auch in ukrainischer Gebärdensprache geholfen werden.

Weitere Infos und Angaben zu den Ansprechpartnern finden Sie hier.

 

Erreichbarkeit der Ausländerstelle der Stadt Gütersloh

 Ab der nächsten Woche (23. KW) werden für die Ausländerstelle der Stadt Gütersloh Telefonsprechzeiten eingeführt. Diese sind dienstags von 8-10 Uhr und mittwochs von 14-16 Uhr. In dieser Zeit erreichen Sie die Kollegen unter den Ihnen bekannten Durchwahlen direkt.

Außerhalb der Telefonsprechzeiten wird Ihr Anruf auf eine Bandansage umgeleitet.

 Unabhängig davon ist die Ausländerstelle jederzeit gut per Email zu erreichen: auslaenderstelle@guetersloh.de Sobald wir Ihre Nachricht erhalten haben, melden wir uns schnellstmöglich und natürlich auch außerhalb der Telefonsprechzeiten zurück.

 

Erreichbarkeit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh

Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist immer zu erreichen über die E-Mai-Adresse  auslanderbehoerde@kreis-guetersloh.de.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Kreishaus montags bis mittwochs 13 bis 16 Uhr und donnerstags sowie freitags, 8 bis 12 Uhr telefonisch unter den bekannten Durchwahlnummern erreichbar.
 

Corona im Kreis Gütersloh

Aktuelle Informationen, Termine und Vorschriften zur Corona-Situation und zur Impfung im Kreis Gütersloh finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh.

https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/

Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern

Am 19.03.2021 veröffentlichte das MKFFI des Landes NRW neue Anwendungshinweise zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern. Für geduldete Geflüchtete nach § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besteht so bei nachhaltiger Integration die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Aktuelle Hinweise zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Übersicht und Bewertung des NRW-Erlasses zur Ausbildungs-
und Beschäftigungsduldung vom 28.5. 2021
(GGUA, Projekt Q / Kirsten Eichler / 1. Juni 2021)