Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren
Die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz , bzw. von SGB II Leistungen (anerkannte Geflüchtete) haben die Möglichkeit, sich von den Pflichtbeiträgen für die Inanspruchnahme von Rundfunk und Fernsehangebote befreien zu lassen. Erfahrungsgemäß benötigen die Zahlungspflichtigen (Mieter der jeweiligen Wohnung) dazu die Unterstützung eines der deutschen Sprache kundigen Helfers.
Dazu ist ein entsprechendes Online Formular auszufüllen und auszudrucken.
Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags. Erfahrungsgemäß sollte die Anmeldung erst dann erfolgen, wenn der erste Beitragsbescheid vorliegt, da in diesem Fall dem Bescheid die sog. Beitragsnummer entnommen werden kann und der dann vorgelegte Befreiungsantrag bei der Befreiungsstelle auch korrekt zugeordnet werden kann.
Nach dem Anklicken des Feldes Online Formular ist die Auswahl "ALG II " oder "Asylbewerberleistung " zu treffen und das dann angezeigte Formular online auszufüllen. Dabei ist die Frage nach der vorliegenden Wohnungsanmeldung mit "JA " zu beantworten, der erste Monat der Beitragspflicht und die vorliegende Beitragsnummer in das dann sichtbare Feld einzutragen. Auf der Folgeseite können die Eingaben nochmals kontrolliert und der Antrag dann ausgedruckt und unterschrieben werden.
Dieses Formular zusammen mit dem entsprechenden Bescheid zur Beitragsbefreiung ausgestellt vom Bereich Materielle Hilfen der Stadt Gütersloh (Asylbewerber) bzw. dem Job Center als Anhang des ersten Leistungsbescheids sind dann per Post an die Einzugszentrale zu senden.
Gibt es Probleme? - Dann wenden Sie sich an die Helfer der Diakonie oder des AK-Asyl im "Cafe Connect".